Der Verband - Regelwerk

Allgemeine Regeln

Der Wettbewerber

2.1.1 Verhalten

Die Wettbewerber sollen die Regeln und die gegebenen Anweisungen beachten und sich gegenüber ihren Mitbewerbern, den Schiedsrichtern und dem technischen Personal höflich verhalten.

Teilnehmer, die die Regeln verletzen, können auf Beschluss des Hauptschiedsgerichts disqualifiziert werden.

2.1.2 Versicherung

Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Wettbewerber hat sich selbst zu versichern (Unfall und Haftung).

2.1.3 Arbeitssicherheit

Der Wettbewerber muss eine Arbeitshose mit Schnittschutz, eine komplette Arbeitsjacke mit Signalfarbe, Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe und Schnittschutz, Handschuhe sowie einen Helm mit Gesichts- und Gehörschutz tragen. Eine normale Brille reicht als Schutz nicht aus. Er muss ein Verbandspäckchen bei sich führen, welches vor jeder Disziplin durch einen Schiedsrichter überprüft wird. Bei mangelhafter Sicherheitsausrüstung erfolgt keine Starterlaubnis.

Die Sicherheitsausrüstung muß mindestens die Kennzeichnung durch das CE-Prüfzeichen aufweisen.

Kommentar

Mitglieder einer Ländermannschaft, die die Farben ihres Landes in ihrem Schutzanzug vertreten und damit keine anerkannte Signalfarbe tragen, haben zur Fällung mit einem Warnfarben-Träger zu erscheinen, und dieses vorher dem Hauptschiedsgericht anzuzeigen.

2.1.4 Protest

Nur der Wettbewerber hat das Recht, schriftlich gegen das ihm zugewiesene Wettbewerbsobjekt oder gegen die Bewertung zu protestieren.

Der Protest gegen ein Wettbewerbsobjekt hat vor der Ausführung zu erfolgen, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

Ausnahme: Rotfäule, die erst nach der Fällung erkannt worden ist. (siehe Fällung)

Die Teilnehmer erhalten nach der Auslosung und rechtzeitig vor der Fällung die Gelegenheit zur gemeinsamen, zeitlich begrenzten Besichtigung des Fällbestandes, in dem die grobe Fällrichtung bekannt gegeben wird.

Proteste gegen den zugelosten Baum müssen noch während dieser Begehung eingelegt und unmittelbar vom Hauptschiedsgericht entschieden werden.

Erfolgt kein Protest, gilt der Wettbewerbsbaum als akzeptiert.

Der Protest gegen eine Bewertung muss bei einem Schiedsrichter innerhalb von 30 Minuten ab dem Zeitpunkt, an dem der Teilnehmer eine Kopie seiner Ergebnisse erhalten hat, erfolgen.

Die Entscheidung des Hauptschiedsgerichts ist endgültig.

Kommentar

Wenn ein Teilnehmer mit einer Schiedsrichterentscheidung, oder Anderem nicht einverstanden ist, soll er in höflicher Form Kontakt zu den Schiedsrichtern aufnehmen. Wenn ein Teilnehmer einen Protest beantragen möchte, hebt er den rechten Arm, um dies anzuzeigen.

Es ist ihm erlaubt, mit Zustimmung der Schiedsrichter, den Messungen zuzusehen. Will er ein Ergebnis nochmals nachmessen lassen, kann er jederzeit mit den Schiedsrichtern sprechen und diese darum bitten. Kann der Fall dadurch nicht geklärt werden, oder der Teilnehmer verhält sich unhöflich oder grob unsportlich, können die Schiedsrichter ihn hinter die Ziellinie zurückweisen und das Hauptschiedsgericht rufen.

Alle Proteste sind grundsätzlich schriftlich zu begründen. Die drei Mitglieder des Hauptschiedsgerichts tragen dafür vorgefertigte Formulare bei sich, die zu verwenden sind. Der Teilnehmer hat seinen Protest schriftlich innerhalb von 30 Minuten zu formulieren.

Anschließend klärt das Hauptschiedsgericht den Fall. Damit ist zum einen der Protest nachvollziehbar formuliert und der Teilnehmer hat seiner Aufgabe, sich zurückhaltend und höflich zu verhalten, Rechnung getragen.

Es sollte grundsätzlich vor Beginn des Wettbewerbs, allen Beteiligten, Schiedsrichtern und den Teilnehmern das geltende Regelwerk in seinen wichtigen Punkten, insbesondere den Änderungen seit der letzten DM, vom Hauptschiedsgericht erläutert werden.

Es ist allen klar zu machen, dass man eine Deutsche Meisterschaft und auch Landeswettbewerbe in fairer, kameradschaftlicher Art und Weise verbringen will und dass jeder den anderen respektiert. Auch Schiedsrichter machen Fehler und sollten dies auch ohne Gesichtsverlust zugeben dürfen.

Die höfliche Form im Umgang miteinander trägt diesen Berufswettbewerb.

2.1.5 Die Motorsäge

Die Motorsäge muss ein Standardgerät für die professionelle Waldarbeit und GS geprüft sein.

Die Sägen werden vor dem Wettbewerb abgenommen und dauerhaft markiert.

Der Teilnehmer ist nur startberechtigt, wenn er das Protokoll 1 mit einem Durchschlag ausgefüllt und durch seine Unterschrift die Richtigkeit seiner Angaben bestätigt hat.

Der Teilnehmer hat sein Exemplar vom Protokoll 1 zu jeder Disziplin mitzubringen. Ohne dieses erfolgt keine Starterlaubnis.

Der Wettbewerber muss bei allen Disziplinen denselben Sägenkörper benutzen. Bauliche Veränderungen jeder Art sowie Markierungen an der Schiene sind untersagt.

Es dürfen maximal 3 Schienen und 5 Ketten verwendet werden. Die Länge jedes Schneidezahnes muss, gemessen an der kürzesten Stelle des Zahndaches, mindestens drei Millimeter betragen. Kantenschliffketten sind nicht erlaubt.

Vor und nach der Ausführung der Disziplinen sind die Schiedsrichter berechtigt, jederzeit den Zustand der Motorsäge anhand eines Motorsägenprotokolls zu überprüfen.Verstößt der Zustand der Motorsäge bei der Überprüfung gegen das Motorsägenprotokoll wird der Teilnehmer von dem Wettbewerb ausgeschlossen.

Kommentar

Die Regelkommission möchte Ideen und Tricks, die sich Teilnehmer ausdenken und die sinnvoll für die tägliche Praxis sind, nicht grundsätzlich verbieten. Es gibt durchaus sinnvolle Überlegungen, die gegen keine Sicherheitsvorschriften verstoßen und auch nicht unfair gegen andere sind.

Daher folgende Hinweise:

Bei stark verschmutztem Zustand der Motorsäge wird ein Start untersagt.

Es sind keine Veränderungen der Kettenraddeckel-Schrauben in Länge, Gewinde und Steigung erlaubt. Die Muttern dürfen nicht angebohrt werden.

Die Muttern müssen jedoch nicht zur Motorsägenmarke gehören. Eine Originalmutter einer anderen Sägemarke kann besser zu montieren sein. Die Stehbolzen müssen ihre Originallänge haben.

Der Kettenraddeckel muss zum Sägen-Typ gehören, Gebrauchsspuren durch Üben, wie z.B. das Fehlen der Farbe im Bereich der Schaubenlöcher, sind erlaubt. Das Entfernen des Gummis für das Ableiten der Späne wird toleriert. Ein Entfernen des Ölleitblechs ebenfalls.

Der Kettenspannbolzen muss original zur Säge gehören. Wo er sitzt, wenn es verschiedene Möglichkeiten dazu gibt, entscheidet der Teilnehmer.

Verboten ist das zusätzliche Anbringen von Stegen, Visiereinrichtungen wie z.B. stehende Stifte, Schrauben im Handgriff, usw.

Der Krallenanschlag ist als unkontrollierbares Zubehör einzustufen. Eigenbauten sind jedoch nicht zulässig. Veränderungen, wie hochgebogene Krallen, sind praxistauglich und erlaubt. Ob der Krallenanschlag benutzt wird, wird freigestellt.

Der Kettenfang ist eine Sicherheitseinrichtung an der Säge.

Ein nicht original zur Säge gehörender Sicherheitsbolzen ist nicht zulässig. Veränderungen der Form sind nicht zulässig, auch wenn sie die Funktion des Fangbolzens nicht beeinträchtigen würden. Beschädigte Kettenfangbolzen sind nicht erlaubt.

Kürzen der Kettenzähne durch von „Hinten Feilen“ wird tolleriert.

Verboten ist jede Art von Kantenschliff.

Die Säge darf von den Schiedsrichtern vor und nach jeder Disziplin kontrolliert werden. Hier gilt die Kontrolle besonders den nicht erlaubten Kantenschliff-Ketten und den vorgenannten Punkten.

2.1.6 Einsatz einer Ersatzsäge

Jeder Teilnehmer darf eine Reservesäge haben, die im Bedarfsfall gemäß des Motorsägenprotokolls abgenommen wird.

Er darf die geprüfte Ersatzsäge einsetzen, wenn seine Wettbewerbssäge nicht innerhalb von 5 Minuten vor einer Disziplin anspringt ( 30 Minuspunkte ). Wird dem Teilnehmer in diesem Fall von einem Mitbewerber eine geprüfte Säge angeboten, darf er sie mit Erlaubnis der Schiedsrichter benutzen.

Fällt die Säge während der Ausführung einer Disziplin aus, darf keine Ersatzsäge benutzt werden, um die Disziplin zu beenden. Für die folgenden Disziplinen kann dann die geprüfte Ersatzsäge zum Einsatz kommen.

2.1.7 Ausrüstung

Zusätzlich zur Motorsäge darf der Teilnehmer auch Geräte benutzen, wie sie bei der Waldarbeit allgemein verwendet werden. (z. B.. Keil, Axt, Spalthammer, Wendegerät). Fällheber sind nicht erlaubt.

2.2 Schiedsrichter

Der Ausrichter einer DM oder LM hat rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, dass fachkundige Personen als Schiedsrichter eingesetzt werden, die auf ihre Aufgabe vorbereitet sind. Befangenheit, z.B. durch Verwandtschaft, ist möglichst auszuschließen. Bei der Durchführung der Disziplinen müssen stets zwei Schiedsrichter die Leistungen eines Wettbewerbers beobachten und bewerten.

Die Schiedsrichter haben auf die Einhaltung der Arbeitssicherheit besonders zu achten.

Ein Hauptschiedsgericht wird vom Ausrichter in Übereinstimmung mit dem / der Vorsitzenden der BRK für die Dauer der Meisterschaft bestellt. Es besteht für die DM aus drei Mitgliedern der BRK. Es besteht für Landesmeisterschaften ebenfalls aus drei Personen, von denen eine Mitglied der BRK ist. Das Hauptschiedsgericht nimmt die vorbereiteten Objekte für die Disziplinen I – V rechtzeitig vor Beginn einer Meisterschaft ab.

2.3 Assistenten

Der Ausrichter einer DM oder LM hat rechtzeitig Sorge dafür zu tragen, dass für die Durchführung der Messungen geschulte, mit der Anwendung der Messgeräte vertraute, sachkundige Assistenten zur Verfügung stehen.
Sie erhalten ihre Anweisungen von den Schiedsrichtern.

2.4 Sicherheitsregeln

2.4.1 Absicherung des Wettbewerbsgeländes

Das abgesperrte Wettbewerbsgelände darf nur vom Hauptschiedsgericht, den Schiedsrichtern, den Assistenten und anderen Hilfskräften sowie dem Wettbewerber, der an der Reihe ist, betreten werden.

Vertreter der Medien dürfen nur mit Schutzhelm und unter der Führung von dazu autorisierten Personen das Wettbewerbsgelände betreten.

2.4.2 Arbeitssicherheit

Die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften während des gesamten Wettbewerbs hat oberste Priorität. Diese Generalregel gilt grundsätzlich und im Zweifel auch, wenn sie im weiteren Text nicht noch einmal wiederholt ist.Sie gilt für alle Personen, die sich innerhalb des Wettbewerbgeländes befinden.

Erkennen die Schiedsrichter eine Gefahrensituation, sind sie verpflichtet, einzugreifen und die Disziplin zu unterbrechen.

Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften (Tabelle1) werden von dem Moment an bewertet, in dem der Teilnehmer das Wettbewerbsgelände betritt oder er das Signal zum Start der Säge erhält. Sie werden im Protokoll aufgenommen, in dem die jeweilige Art des Verstoßes beschrieben wird, und wie oft dieser Verstoß wiederholt wurde.

Jeder Verstoß ist mehrmals möglich und wird dann auch mehrmals bestraft.

Alle Teilnehmer müssen während des Transports der Motorsäge und während der Fortbewegung von Ort zu Ort innerhalb des Wettbewerbsgeländes den Kettenschutz benutzen.

Nr. Art Strafpunkte je Disziplin
I II III IV V
1 Fehlen des Verbandspäckchens / Verstoß gegen das Motorsägenprotokoll Keine Starterlaubnis
2 Erscheinen auf dem Wettbewerbsort ohne Aufruf 20 20 20 20 20
3 Frühstart 50 50 50 50 50
4 Arbeiten ohne:
Handschuhe, Helm, Gesichtsschutz, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe und Schnittschutz, Schnittschutzhose, vollständige Arbeitsjacke mit Warnfarbe
20 20 20 20 20
5 Unkorrektes Starten der Säge 30   30 30 30
6 Berühren der Kette bei laufendem Motor 50   50 50 50
7 Gehen bei laufender Kette 20   20 20 20
8 Führen der Säge mit einer Hand, wenn die Kette läuft 20   20 20 20
9 Verletzungen, die keiner medizinischen Hilfe bedürfen 20 20 20 20 20
10 Absichtliches Wegwerfen der Motorsäge aus welchem Grund auch immer, im Stillstand oder mit laufendem Motor Sofortige Disqualifikation

Tabelle 1: Minuspunkte für jede Verletzung allgemeiner Sicherheitsvorschriften
Weitere Minuspunkte sind bei den Bewertungen der einzelnen Disziplinen vermerkt.

Kommentar

Alle eingesetzten Schiedsrichter haben sich ebenfalls vorbildlich zu verhalten. Dies gilt besonders für den Einsatz der Gehörschutzkapseln und den Sicherheitsabstand zum Teilnehmer, insbesondere innerhalb des Fällbereichs.

Tabelle 1 gilt immer, wichtig: Ab Betreten der Wettbewerbsfläche.

Ein absichtliches Fallenlassen der Säge, aus welchem Grund auch immer, im Stillstand oder laufendem Motor, führt zur sofortigen Disqualifikation

2.4.3 Beginn einer Wettbewerbsdisziplin

Die Disziplin beginnt für den Teilnehmer mit der Aufforderung zum Betreten des Wettbewerbsortes.

Der Wettbewerber ( Disziplin I - V ) und seine Säge (Disziplinen I, III - IV) einschließlich der Schiene, müssen zum Startbeginn bis zum unmittelbaren Startsignal hinter der Startlinie sein. (Startabfolge: „Auf die Plätze – Fertig – Los“).

Vor dem eigentlichen Startsignal hat der Teilnehmer das Recht, sich für maximal 60 Sekunden zu konzentrieren.

Der Teilnehmer darf die laufende, am Boden stehende Motorsäge vor dem Startsignal mit einer Hand festhalten.

Ein Frühstart wird in der jeweiligen Disziplin mit 50 Minuspunkten belegt.

Kommentar

Sobald der Wettbewerber nach Aufforderung der Schiedsrichter den Wettbewerbsort betreten hat, gelten alle Sicherheitsvorschriften. Dies gilt insbesondere für die Fällung, wenn der Teilnehmer eventuell noch hinderlichen Bewuchs usw. vorher beseitigen will. Sobald er von den Schiedsrichtern gerufen wird, gelten die Bedingungen.

Der Teilnehmer hat das Recht, sich den Wettbewerbsort vorher anzusehen.

Der Schiedsrichter gibt die Erlaubnis zum Starten der Säge. Ab jetzt gilt: Helm auf, Gesichts- und Gehörschutz unten, Säge richtig gestartet, kein Anheben des ganzen Fußes.

Wenn der Teilnehmer beim Anwerfen der Säge kurz nur eine Hand am Handgriff hat, da die andere Hand das Starterseil führt, dürfen hier beim Laufen der Kette keine Minuspunkte vergeben werden. Mit eingelegter Kettenbremse startende Teilnehmer müssen kurzzeitig die Hand zum Lösen der Kettenbremse öffnen, um nach vorn zu greifen.

Nimmt er im weiteren Verlauf, bei laufendem Sägenmotor, die Hand ganz vom Griff, so sind Minuspunkte zu vergeben. Es ist zu beobachten, ob sich der Teilnehmer beim „warm laufen lassen“ der Säge so bewegt, dass sich ein Fuß vollständig vom Boden hebt.

Unmittelbar vor dem Startsignal darf er die Säge mit einer Hand am vorderen Handgriff festhalten. Gehen mit laufender Kette ist zu werten, wenn ein deutliches Gasgeben und das Laufen der Kette beobachtet werden kann, oder die Kette deutlich sichtbar sich im Leerlauf nach vorne bewegt, weil die Drehzahl zu hoch ist. Das Zittern der Kette und das leichte Vor- und eventuell Zurücklaufen im Leerlauf darf nicht mit Minuspunkten belegt werden.

Jeder Verstoß, der in Tabelle 1 aufgeführt ist, zählt einzeln:

z.B. sowohl der Gehörschutz (eine oder beide Kapseln zählen, nicht auch hier getrennt werten), als auch der Gesichtsschutz sind beim Starten der Säge oben: = 2xNr.4=40 Minuspunkte

z.B. die Kette läuft deutlich beim Gehen zum ersten Stamm, zwischen den Stämmen und nach dem zweiten Stamm zur Ziellinie: = 3 x Nr. 8 = 60 Minuspunkte

Läuft der Sägenmotor, darf die Kettenspannung nicht durch Berühren der Kette erfolgen, sonst Nr. 7 = 50 Minuspunkte

2.4.4 Starten der Säge

Falsch Richtig

2.5 Messung der Leistungen

2.5.1 Messung

Die Messwerte der Leistungen sind die Grundlage für ihre Bewertung. Die Messung wird durch Schiedsrichter oder unter ihrer Aufsicht durch sachkundige Assistenten durchgeführt. Die Ergebnisse werden protokolliert und durch Unterschriften bestätigt.

Dem Teilnehmer ist es erlaubt, die Messung zu beobachten. Ihm ist es aber untersagt, irgendwelche Kommentare während der Messung abzugeben.

2.5.2 Durchführung und Protokollierung der Messung

Alle Ergebnisse auf Messgeräten werden auf die nächste ganze Einheit der geforderten Genauigkeit gemeinüblich gerundet.

Messungen in Grad werden im 360° System vorgenommen. Die Zeitmessung wird mit zwei Stoppuhren mit hundertstel Teilung auf eine Genauigkeit von 0,01 Sek. von den Schiedsrichtern vorgenommen. Sie errechnen den Mittelwert, runden diesen gemeinüblich und protokollieren das Ergebnis.

Beispiele für Messungen und Bewertung siehe Anhang 4.1

2.5.3 Messwerkzeuge - (vom Bundesverein empfohlen)

2.5.3.1 Fällungsmesswerkzeug zur Ermittlung von Bruchstufenbreite und -höhe

Abb. 2

2.5.3.2 Messschieber mit flacher Tiefenlehre zur Ermittlung z.B. zu tiefer Schnitte, verbleibender Leisten und Stammresten

Abb. 3

2.5.3.3 Winkelmesser mit einer Genauigkeit von 5 Winkelminuten

Abb. 4

2.5.3.4 Astungslehre

Abb. 5

Skizze

2.5.3.5 Drehmomentschlüssel
(mit Einstellbereich von 20 Nm, dazu 13 und 19 Nuss für die Muttern der gebräuchlichsten Motorsägen)

Abb. 6

2.5.3.6 Stoppuhr mit hundertstel Teilung

Abb. 7

2.6 Bewertung der Leistung

Die Leistungen des Wettbewerbers und sein Verhalten werden mit Plus- oder Minuspunkten bewertet. Die beste Leistung ist die mit der höchsten Punktezahl.

Pluspunkte werden für die Qualität der Ausführung und für die benötigte Zeit vergeben.

Minuspunkte werden bei Verstößen gegen die Sicherheitsregeln und bei Fehlern in der Ausführung angerechnet. Minuspunkte werden von der Gesamtanzahl der Punkte pro Disziplin bis zu minimal 0 Punkten, abgezogen.

Punktegleichstand
Für den Fall eines Gleichstands bei der erreichten Gesamtpunktezahl, ist derjenige mit dem besseren Fällergebnis bzw. der kürzeren Fällzeit der Gesamtsieger.

2.7 Sichern und bestätigen der Daten

Für jede Disziplin wird ein Protokoll in 3 Durchschlägen erstellt.

Die Schiedsrichter tragen die Ergebnisse der Messungen unmittelbar nach ihrer Ermittlung in das jeweilige Protokoll ein. Ist das Protokoll mit allen Messergebnissen und der aktuellen Zeitangabe ausgefüllt, unterschreiben es die Schiedsrichter und der Teilnehmer zeichnet gegen. Er erhält eine Durchschrift.

Die Rechnergruppe kontrolliert die Ergebnisse vor Eingabe in die EDV entsprechend den Regeln. Rechen-, Schreib- und Übertragungsfehler werden unmittelbar korrigiert und protokolliert. Im Zweifel ist das Hauptschiedsgericht zu befragen.

Das Hauptschiedsgericht ist berechtigt, stichpunktartig die Protokolle zu kontrollieren und dies durch Unterschrift zu bestätigen.