Zielfällung

3.1.1 Aufgabe

Ein Nadelbaum wird sicher, fachgerecht, zielgerichtet und zügig gefällt.

3.1.2 Vorbereitung

3.1.2.1 Das Wettbewerbsgelände

Die Zielfällung erfolgt im Wald. Das Wettbewerbsgelände, eine Sicherheitszone, sowie Raum für Teilnehmer, Zuschauer und die Wettbewerbsleitung sind deutlich erkennbar zu markieren.

3.1.2.2 Der Fällbestand

Die Fällung erfolgt in einem Bestand von Fichte oder Kiefer. Das Gelände soll möglichst eben sein. Eine Neigung bis zu 10° ist zulässig. Gefährdende und störende Bäume werden entfernt, Rückegassen angelegt, sowie Wege und Lagerplätze für den Holztransport geschaffen.

3.1.2.3 Die Wettbewerbsbäume

Die Bäume sollen von annähernd gleicher Höhe und gleichem Brusthöhendurchmesser ( BHD ) sein. Der BHD der Bäume soll innerhalb einer Durchmesserspanne von 4 cm liegen. Der Ausrichter kann diese Spanne im Bereich von 28 – 42 cm wählen und festlegen.

Beispiel: BHD Bereich 28 I----------------------I 42 cm BHD Spanne 32 I------I 36cm

Die Neigung der Bäume soll 2° nicht überschreiten. Ihre Krone darf nicht außergewöhnlich exzentrisch sein.

3.1.2.4 Markierung der Wettbewerbsbäume

Jeder Wettbewerbsbaum erhält vor der Auslosung eine mit Farbe angebrachte Nummer. Bei der Nummerierung sollte der spätere Ablauf der Fällungen wegen des erforderlichen Baumabstandes berücksichtigt werden.

Jeder Baum erhält einen Farbpunkt und einen -ring( Abb. 8 ). Der Punkt wird in der Höhe von 130 cm vom Boden angebracht. Er markiert die Messstelle für den BHD. Der Farbring zeigt die Höhe an, unterhalb welcher der Fällschnitt zu führen ist. Er soll gewährleisten, dass die mit dem Fällschnitt zu durchtrennende Kreisfläche für alle Teilnehmer annährend gleich groß ist.

Bei Bäumen ohne erkennbaren Wurzelanlauf wird der Ring 110 cm unterhalb des Farbpunktes angelegt.

Bei Bäumen mit Wurzelanlauf kann die Stelle für den Farbring ermittelt werden, indem eine Kette entsprechender Länge um den Stamm gelegt und soweit nach unten verschoben wird, bis sie waagerecht anliegt.

Die Länge wird wie folgt ermittelt: an mindestens drei Wettbewerbsbäumen, die keine erkennbaren Wurzelanläufe haben, wird der Farbring 110 cm unterhalb des BHD-Punktes angebracht. Dort wird der Stammdurchmesser gekluppt und aus dem Mittel der drei Trenndurchmesser wird das Maß für die Kettenlänge mittels der Kreisumfang-Formel (U = d x 3,14) ermittelt, oder der Farbring wird, entsprechend dem internationalen Regelwerk, oberhalb des höchsten Wurzelanlaufs angebracht.

Abb. 8

Entsprechend der Abbildung 9 sind die Startlinie und die Rückweichen zu kennzeichnen.

Abb. 9

Kommentar:
Besichtigung des Fällbestandes, siehe unter Punkt 2.1.4 .
Hier ist bereits die vorgesehene grobe Fällrichtung bekannt zu geben, um Vorab – Diskussionen zu vermeiden, z.B.: ob die Fällrichtung frei wählbar ist, oder eine bestimmte Richtung auf jeden Fall eingehalten werden muss.

3.1.3 Durchführung

Der Wettbewerber zeigt an, wo in die grobe Fällrichtung ein angespitzter Zielpfahl von 1,5 m Länge in einer Entfernung von 15 m vom Stammfuß eingeschlagen werden soll. Auf diesen Pfahl zu will er den Baum fällen.

Beiderseits des Zielpfahls werden im Abstand von 1 m und im rechten Winkel zur Fällrichtung zwei Hilfspfähle von 50 cm Länge gesetzt. Der tatsächliche Abstand vom Hilfspfahl zum Zielpfahl wird, abgerundet auf den nächsten ganzen Zentimeter, im Protokoll eingetragen.

Der Wettbewerber darf ein Windfähnchen setzen.

Der Wettbewerber hat 5 Minuten Zeit für die Fällung einschließlich einem eventuellen Entfernen von Wurzelanläufen. Die Zeitnahme erfolgt vom Signal „Start“ bis zu dem Moment, in dem der Baum den Boden berührt.

Der Teilnehmer legt sein Fällungswerkzeug zum Baum und tritt mit der Säge hinter die markierte Startlinie.

Auf Anweisung des Schiedsrichters startet er die Säge und stellt sie auf den Platz, den er als Startplatz gewählt hat. Auf das Signal „Start“ nimmt der Teilnehmer die Säge und führt die Fällung durch.

Der „Achtung“ - Ruf hat laut, deutlich und unmittelbar vor Beginn des Fällschnitts zu erfolgen!

Beim Fallen des Baumes begibt sich der Teilnehmer sofort in die Rückweiche. Von dort beobachtet er den Kronenraum durch deutliches Sehen nach oben, schaltet die Säge aus und erwartet weitere Anweisungen der Schiedsrichter.

Kommentar:
 Da bereits eine Besichtigung des Fällortes und des Baumes stattgefunden hat, darf der Teilnehmer sich nur kurz vorbereiten. Ändern sich die Windverhältnisse am Fällungstag jedoch gravierend, ist ein Neu-Vermessen zu ermöglichen.
Wenn er die Beseitigung von hinderndem Bewuchs, Naturverjüngung usw. wünscht, darf er dieses unter Berücksichtigung des Waldbaues tun. Sollten Stöcke nachzuschneiden sein, so kann er eine vom Veranstalter dafür gestellte Säge benutzen, oder eine eigene. Als Zeit dafür sind maximal 2 Minuten vorgesehen.
Wichtig: Wenn der Teilnehmer die Wettbewerbsfläche betreten hat gilt die Tabelle 1.
Für das Bestimmen des Zielpfahls mit Ausmessen des Baumes und Aufstellen des Windfähnchens, sind maximal 2 Minuten vorgesehen. Bei Änderung der Windverhältnisse zum Besichtigungstag, maximal 5 Minuten.
Der Teilnehmer hat 1 Minute Zeit, die Säge warmlaufen zu lassen.
Die Disziplin endet unmittelbar nach der Kronenbeobachtung in der Rückweiche, wenn der Stamm am Boden liegt. Danach ist ein Verlassen der Rückweiche nach einer Kontaktaufnahme mit den Schiedsrichtern gestattet, z.B. zum Holen des Kettenschutzes.

3.1.4 Messen und Bewerten

3.1.4.1 Pluspunkte

3.1.4.1.1 Fällungszeit

Wenn die gemessene Zeit drei Minuten oder weniger beträgt, wird sie mit 60 Punkten bewertet.

Ist die Zeit 4 Minuten oder mehr, ergibt dies 0 Punkte. Für Zeiten zwischen 3 und 4 Minuten wird ab 3 Minuten für jede weitere Sekunde 1 Punkt von 60 abgezogen. Überschreitet die Zeit 5 Minuten, erhält der Teilnehmer keine Punkte für die Disziplin Fällung.

Minuten 0 bis 3 bis 4 bis 5 ab 5
Punkte 60 P 60 – 1P/Sek. 0 P/Zeit 0 P/Fällung

3.1.4.1.2 Zielgenauigkeit

Abb. 10

Die Zielgenauigkeit wird horizontal vom Zielpfahl und im rechten Winkel zu Längsachse des gefällten Baumes gemessen. Das Maß wird vom Mittelpunkt des Zielpfahls zur Stammachse genommen und auf den nächsten ganzen Zentimeter auf- bzw. abgerundet.

Die Maximale Punktzahl beträgt 400. Für jeden Zentimeter Abweichung wird von 400 ein Punkt abgezogen. Abweichungen von 400 cm und mehr werden mit 0 Punkten bewertet. ( siehe Tabelle 2 )

Tabelle 2

3.1.4.1.3 Fallkerb – Tiefe

Die Tiefe des Fallkerbs wird, nach Abzug der Rinde, in der Mitte der Fallkerbsehne mit einer Genauigkeit von einem Zentimeter gemessen. ( Abb. 11 )

Tabelle 3
Abb. 11

Das Ergebnis wird protokolliert und auf den Stock geschrieben.

Kommentar:
Bei einem Kastenschnitt ist die Tiefe des Fallkerbs an der Kante des vorderen Kastenschnitts zu messen.
Das Nachschneiden der vorderen Kante, um die Tiefe des Fallkerbs unter 12 cm zu bringen ist erlaubt.
Macht der Teilnehmer keinen Kastenschnitt, ist von den Schiedsrichtern eine neutrale Stammwalze zu bilden und die Tiefe des Fallkerbs von der Walzenform aus ohne Rinde zu messen.

3.1.4.1.4 Fallkerb – Winkel

Der Winkel des annähernd gleichmäßig keilförmig ausgeschnittenen Holzstückes wird mit einem Winkelmesser, der in der Mitte angelegt wird, ermittelt. ( Abb. 12 )

Abb. 12

Die Winkelmessungen erfolgen auf die Genauigkeit von 30 Winkelminuten. Sie werden auf das nächste Grad gerundet. Wenn das Ergebnis gerundet zwischen 45° und 55° liegt, erhält der Teilnehmer 60 Punkte Abweichungen werden nach Tab. 4 bewertet.

Tabelle 4 - Fallkerbwinkel

Muss ein Fallkerb nachgeschnitten werden, wird der zuerst herausgeschnittene Fallkerbkeil vermessen. Das Ergebnis der Messung wird protokolliert und auf den Stock geschrieben.

3.1.4.1.5 Bruchleiste – Breite

Die Breite wird am Stock mit einem Messgerät auf die Genauigkeit von 0,1 mm ermittelt. Gemessen wird an der Fällschnittsehne an der schmalsten und an der breitesten Stelle der Bruchleiste. Die Ergebnisse werden auf den nächsten ganzen Millimeter gerundet.

Beide Ergebnisse werden protokolliert und auf den Stock geschrieben. Liegen beide Werte innerhalb des Rahmens von 25 – 35 mm, erhält der Teilnehmer 60 Punkte (Tab.5 ).

Tabelle 5

Ist das nicht der Fall ( Abb. 13 ) wird das Maß, das nach Tabelle 5 die geringere Punktezahl erhält, gewertet.( z.B. : max=44 mm und min= 14 mm => bewertet werden 14 mm mit 10 Punkten )

Abb. 14

3.1.4.1.6 Bruchstufe - Höhe

Die Höhe der Bruchstufe wird am Stock mit einem Messgerät auf die Genauigkeit von 0,1 mm gemessen. Gemessen wird vertikal an der höchsten und niedrigsten Stelle der Bruchstufe. Die Ergebnisse werden auf den nächsten ganzen Millimeter gerundet.

Beide Ergebnisse werden protokolliert und auf den Stock geschrieben.

Liegen beide Werte innerhalb des Rahmens von 25 – 35 mm, erhält der Teilnehmer 60 Punkte. Ist das nicht der Fall wird das Maß, das nach Tab.6 die geringere Punktezahl erhält, bewertet. ( Abb. 14 )

Tabelle 6
Abb. 15
Abb. 16

Kommentar:
Der Teilnehmer darf die Höhe der Bruchstufe z.B. durch Nachschneiden der Fallkerbsohle verändern. Trifft er aber die Fallkerbsehne nicht genau, oder arbeitet er diese nicht nach, gilt der noch vorhandene Absatz.

3.1.4.2 Minuspunkte

3.1.4.2.1 Verstoß gegen die Sicherheitsregeln ( Tab. 1 )

Protokollpunkte 12 – 20

Hinweis zu Protokollpunkt 17: der vom Boden abgehobene ganze Fuß gilt als Bewegung, wenn die laufende Kette nicht im Kontakt mit dem Baum ist.

3.1.4.2.2 „Achtung“ – Ruf nicht korrekt - Ruf vor dem Ansetzen des Fällschnitts

Protokollpunkt 11: 50 Minuspunkte

3.1.4.2.3 Nicht sofort in die Rückweiche vom Baum zurückgetreten. (Abb.8)

Protokollpunkt 9: 20 Minuspunkte

3.1.4.2.4 Kein deutlich erkennbarer Blick in den Kronenraum des fallenden Baumes

Protokollpunkt 10: 20 Minuspunkte

3.1.4.2.5 Bruchleiste

Wird die Bruchleiste teilweise durchtrennt, bis zu einem Drittel, erhält der Teilnehmer 200 Minuspunkte.

Protokollpunkt: 5

Wird die Bruchleiste vollständig durchtrennt, wird die Fällung mit 0 Punkten bewertet.

Protokollpunkt: 21

3.1.4.2.6 Stamm- Auf/Ausrisse

Gewertet wird die größte Länge eines Stamm-Auf/Ausrisses, der durch eine fehlerhafte Fälltechnik verursacht wurde. Dies ist der Fall, wenn keine Splintschnitte, oder kein Kastenschnitt erfolgen, oder die Breite der Bruchleiste über 35 mm stark ist. Es wird auf eine Genauigkeit von 1 cm gemessen. ( Abb. 16 )

Protokollpunkt 8

Tabelle 7
Abb. 17

3.1.4.2.7 Stockhöhe

Der Fällschnitt liegt regelwidrig oberhalb des Farbringes ( Abb. 17 )

Protokollpunkt 7: 100 Minuspunkte

Wurde der Dachschnitt oberhalb des Ringes angesetzt, liegt kein Fehler vor.

 

 

 

Fällschnitt darüber = Minuspunkte

 

 

 

Fällschnitt unterhalb und Dachschnitt teilweise darüber = Richtig

Kommentar:
Da die Farbringe i.d.R. nicht 100%ig waagerecht sind, wird ein Kontakt mit der Farbe toleriert.

3.1.5 Weitere Hinweise

3.1.5.1 Eingeklemmte Schiene, aufgehängter Baum

Wenn während der Ausführung die Sägenschiene eingeklemmt wird und der Teilnehmer dieses nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden 5 Minuten beheben kann, oder der Baum gegen einen anderen Baum fällt und fest hängen bleibt, beenden die Schiedsrichter die Durchführung. Sobald sie eine Gefahrensituation erkennen, beauftragen sie Helfer, die Gefahrensituation zu beseitigen.

Bei Verschulden des Teilnehmers wird die Fällung mit 0 Punkten bewertet.

Liegt kein Verschulden vor wird ein Ersatzbaum zugewiesen.

Kommentar:
Fällt der Baum gegen einen anderen und bleibt hängen, ist die Durchführung zu unterbrechen und zu beenden. Da Fällheber nicht erlaubt sind,besteht damit keine Abdrehmöglichkeit. Auch bei einem in Reichhöhe eingeklemmten Baum ist die Fällung zu beenden. Steht ein Drehring zur Verfügung und dem Teilnehmer gelingt es, innerhalb der Zeit den Baum ordnungsgemäß abzudrehen, wird die Fällung nicht vorzeitig abgebrochen, bzw. nicht vorzeitig beendet.
Klemmt starker Wind die Säge ohne Verschulden des Teilnehmers ein, bevor er den Fällschnitt beendet hat, bekommt er einen Ersatzbaum. Vergisst er jedoch den Fällschnitt mit einem Keil offen zu halten, ist es eindeutig sein Verschulden.

3.1.5.2 Äußere Bedingungen

Wenn die Bedingungen zum Zeitpunkt der Disziplin nicht für alle Bewerber gleich sind – z. B. deutlicher Wechsel der Windrichtung und -stärke, erkennbare Rotfäule in Höhe des Fällschnitts – können die Schiedsrichter mit Genehmigung des Hauptschiedsgerichts dem Wettbewerber einen markierten Ersatzbaum zuweisen.

Gegen Witterungseinflüsse, die für alle Teilnehmer gleich gelten, kann nicht protestiert werden. Bei kurzfristig sich ändernden Bedingungen während der Disziplin (hier nur Wind), entscheidet das Hauptschiedsgericht, ob ein Ersatzbaum gewährt wird.

Rotfäule wird folgendermaßen definiert: Ist vor der Fällung eine deutliche Schädigung des Baumes erkennbar, gibt es nach schriftlichem Protest mit Begründung einen Ersatzbaum.

Bei Rotfäule, die erst nach der Fällung am Stock zu erkennen ist, wird, wenn die Bruchleiste von außen je 10 cm von beiden Seiten nach innen gemessen, kein gesundes festes Holz aufweist, einem Protest statt gegeben.

3.1.5.3 Punktegleichstand

Im Falle eines Punktegleichstands wird der Teilnehmer mit dem besseren Ergebnis bei der Genauigkeit der Fällung der Ranghöhere.

 

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